Wie kann man eine Aktienübertragung vornehmen?

Die Übertragung von Aktien ist in der Regel eine einfache Angelegenheit, weshalb viele Menschen es vorziehen, in Aktien zu investieren, aber in manchen Fällen kann es komplizierter sein als erwartet.

Wie kann ich Aktien übertragen?

Generell ist die Übertragung von Aktien ein recht einfacher Prozess, jedoch ist zu beachten, dass Aktien als Wertpapiere bestimmten Regeln unterliegen.

Zuallererst ist es wichtig zu verstehen, dass das Eigentum an Aktien normalerweise an ein physisches Wertpapier gebunden ist. Das bedeutet, dass für die Übertragung von Aktien auch das Dokument, welches das Eigentum bescheinigt, übertragen werden muss.

Obwohl dies die gängige Praxis ist, gibt es Fälle, in denen kein physisches Eigentumsdokument existiert, sei es, weil keine Wertpapiere ausgegeben wurden (zum Beispiel, wenn ein Unternehmen entscheidet, keine Wertpapiere zu emittieren) oder weil die Aktien dematerialisiert sind.


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Bei nicht ausgegebenen Wertpapieren erfolgt die Übertragung von Aktien dadurch, dass der Name des neuen Eigentümers anstelle des bisherigen Eigentümers im Aktienregister eingetragen wird.

Im Falle von dematerialisierten Aktien hingegen wird die Übertragung einfach durch eine Eintragung in den entsprechenden Registern vorgenommen.


In Verbindung mit der Übertragung von Aktien steht die Aktienanleihe. In dem Artikel finden Sie viele weitere Informationen zu diesem Thema.

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Es gibt zwei weitere Fälle:

  1. Inhaberaktien: In diesem Fall genügt eine Überweisung, um die Aktie zu übertragen. Das bedeutet, dass lediglich das physische Dokument übertragen, eine Namensänderung im Aktionärsregister vorgenommen oder eine Übertragung in den Registern eingetragen werden muss (je nach Situation).
  2. Namensaktien: Hierbei ist es erforderlich, den Namen des neuen Eigentümers in das Aktienregister eintragen zu lassen. Dies bedeutet, dass entweder ein Indossament oder eine Übertragung vorgenommen werden muss. Ein Indossament ist eine schriftliche Erklärung über die Eigentumsübertragung, die vom Vorbesitzer unterzeichnet und von einem Börsenmakler oder Notar beglaubigt werden muss. Bei einer Übertragung wird der Name des Erwerbers auf der Aktie und im Aktionärsregister eingetragen oder alternativ eine neue Aktie mit dem korrekten Namen ausgegeben.

Der Prozess ist im Grunde einfach, sofern man einige Details nicht übersieht (z.B. eine nicht beglaubigte Erklärung über den Eigentumswechsel, die wertlos ist und die Aktie somit noch dem alten Eigentümer zugeordnet wird). Es ist auch vorteilhaft, dass diese Aktienübertragungen grundsätzlich frei erfolgen können, aber es kann Einschränkungen im Umlauf geben. Daher ist es immer ratsam, sich vorab zu erkundigen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Übertragung von Namensaktien die Eintragung ins Aktienregister lediglich eine zusätzliche Bestätigung des Wechsels des Aktienbesitzes ist. Sollte diese Eintragung nicht oder zu spät erfolgen, besteht die einzige Konsequenz darin, dass Sie kein Stimmrecht ausüben können. Es genügt, sich zu bewerben und die Überprüfung abzuwarten, um Ihren Namen eingetragen zu bekommen.

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Fazit

Die Veräußerung von Anteilen ist eine weit verbreitete und in der Regel unkomplizierte Praxis. Achten Sie einfach darauf, alles korrekt durchzuführen, und Sie werden keine Probleme haben.

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