Die Doppelbesteuerung ist ein bedeutendes Thema für Anleger, die in ausländische Aktien investieren. Es geht darum, dass Einkünfte und Gewinne aus Aktien in zwei verschiedenen Ländern besteuert werden können: im Land des Unternehmens (Quellenstaat) und im Heimatland des Anlegers (Ansässigkeitsstaat). Dieses Problem kann zu einer erhöhten Steuerlast führen und die Attraktivität internationaler Investitionen mindern.
In diesem Artikel erfährst du, wie die Doppelbesteuerung bei Aktien entsteht, welche Abkommen und Regelungen zur Vermeidung bestehen und wie du deine Steuerlast als Anleger optimieren kannst.
Was ist Doppelbesteuerung?
Doppelbesteuerung tritt auf, wenn ein und derselbe Einkommensbetrag von zwei verschiedenen Steuerbehörden besteuert wird. Im Kontext von Aktien bedeutet dies, dass Dividenden oder Kapitalgewinne, die du durch den Besitz von ausländischen Aktien erzielst, sowohl im Ausland als auch in deinem Heimatland besteuert werden.
Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, schließen viele Länder Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern, und wie eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern im Heimatland erfolgen kann.
Beispiel:
Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die verhindern, dass deutsche Anleger auf ihre ausländischen Dividenden doppelt besteuert werden
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👉🏻Mehr lesen: Steuern bei Trading 212: Ein präziser Leitfaden für deutsche Anleger. In der Regel wird die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
Anrechnungsmethode
Die Anrechnungsmethode ist ein häufig verwendeter Mechanismus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dabei wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die im Heimatland zu zahlende Steuer angerechnet. Dies reduziert die Gesamtsteuerlast des Anlegers.
Beispiel:
Ein deutscher Anleger erhält Dividenden aus den USA, auf die eine Quellensteuer von 15 % erhoben wird. Diese 15 % werden auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer angerechnet, sodass die Gesamtsteuerlast reduziert wird.
Freistellungsmethode
Bei der Freistellungsmethode werden die ausländischen Einkünfte im Heimatland vollständig von der Besteuerung freigestellt. Dies bedeutet, dass der Anleger die Einkünfte nur im Ausland versteuern muss.
Beispiel:
Ein deutscher Anleger erzielt Dividenden aus Frankreich. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens werden diese Dividenden in Deutschland von der Besteuerung freigestellt und nur in Frankreich besteuert.
Top-20-Länder im Überblick
Land | Quellensteuer auf Dividenden | Anrechnungsmethode in Deutschland | Freistellungsmethode in Deutschland |
---|---|---|---|
USA | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Großbritannien | 0 % | Keine Anrechnung notwendig | Nicht angewendet |
Japan | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Kanada | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Frankreich | 12,8 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Angewendet |
Schweiz | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Australien | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Italien | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Niederlande | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Spanien | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
China | 10 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Indien | 10 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Brasilien | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Russland | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Südkorea | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Mexiko | 10 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Südafrika | 10 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Singapur | 15 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Hongkong | 0 % | Keine Anrechnung notwendig | Nicht angewendet |
Saudi-Arabien | 5 % (nach DBA) | Anrechnung bis zur Höhe der deutschen Steuer | Nicht angewendet |
Steuerliche Behandlung von Dividenden
Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte erhoben wird, also im Land des Unternehmens, das die Dividenden ausschüttet. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Land und kann durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.
Beispiel:
Die USA erheben eine Quellensteuer von 30 % auf Dividenden. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA wird diese Steuer auf 15 % reduziert.
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Anrechnung der Quellensteuer in Deutschland
In Deutschland können ausländische Quellensteuern auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt bis zur Höhe der deutschen Steuer auf die ausländischen Einkünfte.
Beispiel:
Ein deutscher Anleger erhält 1.000 Euro Dividenden aus den USA, auf die 150 Euro Quellensteuer gezahlt wurden. In Deutschland beträgt die Abgeltungsteuer 25 %, also 250 Euro. Die 150 Euro Quellensteuer werden auf die 250 Euro angerechnet, sodass der Anleger nur noch 100 Euro in Deutschland zahlen muss.
Steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen
Kapitalgewinne aus ausländischen Aktien
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von ausländischen Aktien unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. In vielen Ländern fällt auf Kapitalgewinne keine Quellensteuer an, sodass hier meist keine Doppelbesteuerung vorliegt.
Beispiel:
Ein deutscher Anleger verkauft US-Aktien mit einem Gewinn von 1.000 Euro. Dieser Gewinn wird in Deutschland mit der Abgeltungsteuer von 25 % besteuert.
Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuern
Wenn im Ausland Kapitalertragsteuern auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien erhoben werden, können diese unter bestimmten Umständen in Deutschland angerechnet werden. Dies ist jedoch selten, da viele Länder auf Kapitalgewinne keine Quellensteuer erheben.
Praktische Tipps zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Dokumentation und Nachweise
Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen sorgfältig zu dokumentieren und die Nachweise über gezahlte Quellensteuern aufzubewahren. Diese Nachweise sind notwendig, um die Anrechnung der ausländischen Steuer in Deutschland geltend zu machen.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung), um die Steuerlast auf Kapitalerträge zu mindern. Dieser Freibetrag kann auch auf ausländische Dividenden angewendet werden.
Steuerberater konsultieren
Die steuerliche Behandlung von ausländischen Einkünften kann komplex sein. Ein Steuerberater kann dir helfen, alle relevanten Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen und deine Steuerlast zu optimieren.
Fazit
Die Doppelbesteuerung von Aktien ist ein komplexes Thema, das Anleger, die in ausländische Wertpapiere investieren, betreffen kann. Durch die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und die Anrechnung ausländischer Quellensteuern lässt sich die Steuerlast jedoch optimieren. Eine sorgfältige Dokumentation und die Beratung durch einen Steuerexperten sind entscheidend, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Empfehlung: Achte darauf, alle ausländischen Einkünfte und gezahlten Quellensteuern sorgfältig zu dokumentieren und bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren. Nutze regulierte Broker und informiere dich über die steuerlichen Regelungen in den Ländern, in die du investierst.