Cashback und Steuern: Das Wichtigste auf einen Blick

Cashback-Programme erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie Verbrauchern die Möglichkeit bieten, einen Teil ihrer Ausgaben bei Einkäufen oder Vertragsabschlüssen zurückzuerhalten. Doch was muss mit Blick auf eventuelle Cashback Steuern berücksichtigt werden?

Sind sie steuerpflichtig, oder können sie bedenkenlos angenommen werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die steuerlichen Regelungen von Cashback für Privatpersonen, Unternehmen und besondere Fälle wie Kryptowährungen.

Was ist Cashback?

Der Begriff Cashback bezeichnet eine finanzielle Rückvergütung, die Verbraucher nach einem Einkauf oder einer Transaktion erhalten. Diese kann in Form von Bargeld, Guthaben oder Prämien erfolgen. Es gibt verschiedene Arten von Cashback-Programmen, darunter:

  • Direktes Cashback: Ein fester Prozentsatz oder ein bestimmter Betrag wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
  • Punktebasierte Systeme: Sammeln Sie Punkte, die später in Geld oder Prämien umgewandelt werden können.
  • Empfehlungsboni: Cashback, das für die Empfehlung von Produkten oder Dienstleistungen gezahlt wird.
  • Krypto-Cashback: Rückvergütungen in Form von Kryptowährungen durch spezielle Kreditkarten.

Abhängig von der Art des Cashbacks unterscheidet sich auch die steuerliche Behandlung.

Cashback Steuern für Privatpersonen

Preisnachlässe und Rabatte

Für Privatpersonen sind Cashback Steuern meist unkompliziert. Erhalten Sie im Rahmen eines Einkaufs eine Rückvergütung, wird dies als Preisnachlass oder Rabatt angesehen. Dies bedeutet:

  • Solche Vergünstigungen mindern den Kaufpreis des Produkts oder der Dienstleistung.
  • Es handelt sich nicht um steuerpflichtige Einnahmen.
  • Eine Angabe in der Steuererklärung ist daher nicht erforderlich.

Beispiel – Kaufen Sie ein Produkt für 100 Euro und erhalten 10 Euro als Cashback zurück, gilt der effektive Kaufpreis von 90 Euro. Steuerlich ist dies unbedenklich.

Empfehlungsprämien und Vertragsabschlüsse

Etwas komplexer wird es bei Prämien, die Sie für Empfehlungen oder Vertragsabschlüsse erhalten. Solche Zahlungen werden oft als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG eingestuft und unterliegen speziellen Regelungen:

  • Freigrenze: Bis zu einem Betrag von 256 Euro pro Jahr bleiben solche Einkünfte steuerfrei.
  • Steuerpflicht: Übersteigt der Gesamtbetrag aller Prämien diese Freigrenze, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Beispiel – Sie empfehlen eine Kreditkarte und erhalten dafür 300 Euro als Prämie. Da die Freigrenze überschritten wurde, ist der volle Betrag steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben. Effektiv zahlen Sie also Cashback Steuern.

Cashback Steuern im geschäftlichen Kontext

Für Unternehmer und Selbstständige gelten strengere Regeln. Hierbei spielt es eine entscheidende Rolle, ob das Cashback mit betrieblichen Ausgaben verbunden ist. Die Grundsätze lauten:

Betriebliche Einnahmen

  • Erhalten Sie Cashback für betriebliche Einkäufe, ist dieses als Betriebseinnahme zu verbuchen.
  • Das Finanzamt betrachtet Cashback in diesem Fall als einen Vorteil, der den Gewinn erhöht.

Reduzierung der Betriebsausgaben

  • Der erhaltene Betrag mindert die abzugsfähigen Betriebsausgaben.
  • Kaufen Sie etwa Büromaterial für 1.000 Euro und erhalten 100 Euro Cashback, können Sie lediglich 900 Euro als Betriebsausgabe geltend machen.

Dokumentation

  • Führen Sie genaue Aufzeichnungen über erhaltenes Cashback und entsprechende Transaktionen.
  • Dies erleichtert die steuerliche Erfassung und vermeidet Unstimmigkeiten bei Prüfungen.

Vorsteuerabzug

  • Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, reduziert das Cashback den Vorsteuerbetrag.

Sollten Sie sich bei einem konkreten Fall bezüglich der Behandlung von Cashback Steuern unsicher sein, ist das Hinzuziehen eines Steuerberaters definitiv sinnvoll. Dadurch vermeiden Sie teure Fehler in der Buchhaltung und Steuererklärung.

Cashback in Form von Kryptowährungen

Ein wachsender Trend sind Krypto-Kreditkarten, die Cashback in Form von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum anbieten. Hier ist die steuerliche Lage noch nicht eindeutig geklärt, doch folgende Aspekte sollten beachtet werden:

Bewertung der Kryptowährung

  • Der Wert des erhaltenen Krypto-Cashbacks muss in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts angegeben werden.
  • Der Kurswert kann für die steuerliche Bewertung entscheidend sein.

Steuerliche Behandlung

  • In einigen Fällen wird Krypto-Cashback als sonstige Einkünfte eingestuft.
  • Wird die Kryptowährung später verkauft, können zusätzliche Steuerpflichten (z. B. Spekulationsgewinne) entstehen.

Aufzeichnung

  • Führen Sie penible Belege über den Erhalt und die Nutzung von Krypto-Cashback.
  • Eine klare Dokumentation hilft, steuerliche Risiken zu minimieren.

Einige Broker, darunter eToro und XTB, ermöglichen den Handel mit Kryptowährungen, während spezialisierte Krypto-Kreditkarten Cashback in Bitcoin oder Ethereum anbieten. Auch hier gilt: Wird die Kryptowährung später verkauft, können steuerliche Konsequenzen entstehen.

eToro

7.5/ 10

Die Märkte

Deutschland, Europa, USA

Website in mehreren Sprachen.

Erweiterte mobile Version und Copytrading.

Handel von Aktien ohne Kauf- und Verkaufsprovisionen.

* eToro ist eine Multi-Asset-Anlageplattform. Der Wert Ihrer Anlagen kann steigen oder fallen. Ihr Kapital ist einem Risiko ausgesetzt. Zusätzliche Gebühren können anfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter etoro.com/trading/fees.

Mindesteinlagen:

€50.00

XTB

8.75/ 10

Die Märkte

Deutschland, Europa, Kanada

Provisionen auf Aktien und ETFs von 0%.

XTB S.A. ist von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde KNF zugelassen.

Akademie für Ausbildung und Kundenservice auf Deutsch.

* 74% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.
Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Mindesteinlagen:

€0.00

Besondere Fallen bei Cashback Steuern

Obwohl Cashback oft als unkompliziert wahrgenommen wird, gibt es einige potenzielle Stolpersteine:

  • Verdeckte Einnahmen: Werden Rückvergütungen nicht korrekt erfasst, können bei einer Steuerprüfung Nachforderungen entstehen.
  • Verkettete Geschäftsmodelle: Bei komplexen Cashback-Systemen können steuerliche Regelungen schwer durchschaubar sein. Hier ist die Unterstützung durch einen Steuerberater unvermeidbar.
  • Grenzüberschreitender Handel: Cashback von ausländischen Unternehmen kann zusätzliche steuerliche Herausforderungen mit sich bringen.

 

Fazit: Bewertung von Cashback Steuern erfordert Sorgfalt

Cashback mag auf den ersten Blick wie ein unkomplizierter Vorteil erscheinen, doch die steuerlichen Konsequenzen können je nach Kontext stark variieren. Während private Verbraucher bei Preisnachlässen in der Regel keine Verpflichtungen haben, sollten Prämien, geschäftliche Rückvergütungen und insbesondere Kryptowährungen sorgfältig geprüft werden. Im Zweifel ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.


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