Optionsrechte bei Kapitalerhöhungen

Als Investor in ein Unternehmen, das sich für eine Kapitalerhöhung entschieden hat, sollten Sie mehrere Aspekte kennen, darunter die „Aktienoption bei Kapitalerhöhung“, den Theoretischen Ex-Rechts-Preis (TERP) und die Gesetze, die Sie als Investor schützen. Lesen Sie weiter, um es herauszufinden. Um dieses Thema näher zu beleuchten, sehen wir uns das mal an;

Theoretischer Ex-Rechts-Preis (Terp)

Was ist das Optionsrecht?

Wir können das Bezugsrecht als ein echtes Privileg verstehen, das den Anlegern einer Gesellschaft vom Gesetz eingeräumt wird und das Dritte bei der Zeichnung einer Kapitalerhöhung privilegiert. Diese Disziplin wird durch Artikel 2441 des Zivilgesetzbuches sanktioniert. Dieses Recht wird nicht immer zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung gewährt, da es rechtlich möglich ist, es auszuschließen, auch wenn es durch Sacheinlagen (Einbringung von Aktien) „freigegeben“ wurde. Nur bestimmte Personen können dieses Opt-out-Recht ausüben, das sich auf einen bestimmten Gegenstand bezieht.

Es handelt sich also um eine Art Vorzug, d. h. um das Recht, aber nicht die Pflicht der Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung gegenüber anderen bevorzugt zu werden. Der Zweck dieses Vorgangs (Kapitalerhöhung) ist die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien am Markt. Zum Beispiel, Wandelanleihen und neu ausgegebene Aktien. Bei einer Kapitalerhöhung gehen die Unternehmen davon aus, dass sich bei einer Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien kaufwillige Investoren finden werden. Hier kommen die Aktienoptionen ins Spiel, die es den Aktionären ermöglichen, diese neuen Aktien vor allen anderen zu zeichnen.

Wer kann das Optionsrecht ausüben und wie wird es verteilt?

Was das Vorkaufsrecht ist und wie es funktioniert, ist essentiell, um zu verstehen, wer davon profitiert, damit er den erwähnten Vorzug gegenüber Dritten genießen kann. Diese Einheiten sind die Aktionäre des Unternehmens, das eine Kapitalerhöhung beschlossen hat. Dieses Recht wird im Verhältnis zur Anzahl der bestehenden Aktien der Gesellschaft, die von den Begünstigten dieses Rechts (Aktionäre) gehalten werden, zugeteilt. Um sicherzustellen, dass jeder Aktionär sein Aktienkapital auch während der Erhöhung beibehält.

Beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Recht und nicht um eine Pflicht handelt: Bei einer Kapitalerhöhung kann der Anteilseigner zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Unternehmens entscheiden, ob er am Markt verkaufen möchte. Der Verkauf dieses Rechts hängt von der Rentabilität der Wahl ab. Wenn also der vom Markt festgelegte Preis niedriger ist als der theoretische Wert, ist es besser, das Optionsrecht auszuüben, während es bei einem höheren Preis vorteilhafter ist, zu verkaufen. Daher ist es bei einer Kapitalerhöhung auch möglich, das Optionsrecht zu erwerben, ein Dritter (Investor) kann durch den Kauf von Anteilen oder Rechten einsteigen, wenn Angebot und Nachfrage vorhanden sind.

Damit der Anleger entscheiden kann, ob er das Optionsrecht ausübt oder während der Kapitalerhöhung verkauft, muss er wissen, wie er den theoretischen Wert des Optionsrechts berechnet, der die Differenz zwischen dem Preis der alten Aktien und dem Preis der neu ausgegebenen Aktien bestimmt.

Die Berechnungen werden von der italienischen Vereinigung für Finanzanalyse (AIAF) durchgeführt.

Schauen wir uns ein Beispiel an:

In einem hypothetischen Szenario, in dem Firma X 100 Aktien hat, die zu 2,5 € gehandelt werden, und beschließt, 50 neue Aktien zu 2 € auszugeben, wird der neue Marktpreis der Aktien wie folgt berechnet:

Neuer Preis: 100 * 2,5 + 50 * 2/100 + 50 = 2,33

Daher ist der theoretische Wert des Gesetzes 2,5 – 2,33 = 0,17.

Ein Aktionär, der 10 Aktien besitzt, kann wählen, ob er der Operation beitritt, indem er 5 neue Aktien zu einem Preis von 2 € kauft, oder ob er 10 Rechte verkauft, indem er 1,7 € zahlt.

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