Aktien
Bei der Geldanlage in Aktien ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Aktien gleich sind. Viele Unternehmen geben unterschiedliche Aktienklassen aus, insbesondere A und B Aktien. Diese beiden Klassen unterscheiden sich unter anderem in Bezug auf Stimmrechte, Dividendenansprüche und Verfügbarkeit am Markt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was A und B Aktien sind, wie sie sich unterscheiden und welche Vor- und Nachteile sie für Anleger haben können.
Unternehmen können ihre Aktien in verschiedene Klassen einteilen – typischerweise Klasse A und Klasse B. Damit werden bestimmte Rechte und Ansprüche für Aktionäre geregelt.
Die konkrete Ausgestaltung der Rechte und Pflichten kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein und wird in den jeweiligen Satzungen festgelegt.
Handelbarkeit | Öffentlich an der Börse handelbar | Teilweise nicht öffentlich handelbar | |||
Stimmrecht | Meist 1 Stimme pro Aktie | Teilweise höhere oder keine Stimmrechte | |||
Dividendenanspruch | Vorrangiger oder höher | Geringerer Anspruch möglich | |||
Zielgruppe | Privatanleger, institutionelle Investoren | Gründer, Führungskräfte, interne Investoren | |||
Kostenstruktur | Teilweise Ausgabeaufschläge beim Kauf | Höhere laufende Verwaltungsgebühren möglich |
Merkmal | A Aktien | B Aktien |
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Handelbarkeit | Öffentlich an der Börse handelbar | Teilweise nicht öffentlich handelbar |
Stimmrecht | Meist 1 Stimme pro Aktie | Teilweise höhere oder keine Stimmrechte |
Dividendenanspruch | Vorrangiger oder höher | Geringerer Anspruch möglich |
Zielgruppe | Privatanleger, institutionelle Investoren | Gründer, Führungskräfte, interne Investoren |
Kostenstruktur | Teilweise Ausgabeaufschläge beim Kauf | Höhere laufende Verwaltungsgebühren möglich |
A Aktien sind in der Regel an einer Börse notiert und können dort öffentlich gekauft und verkauft werden. Dadurch sind sie für Privatanleger leicht zugänglich. Der Marktpreis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt, was eine transparente Preisbildung ermöglicht.
B Aktien hingegen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt handelbar. Sie werden in vielen Fällen nur innerhalb des Unternehmens oder an ausgewählte Investoren vergeben, beispielsweise an Gründer oder bestimmte Führungskräfte. Diese Einschränkung der Handelbarkeit soll eine stabile Eigentümerstruktur sichern und kurzfristige Einflussnahmen verhindern.
Bei A Aktien ist das Stimmrecht meist einfach geregelt: Eine Aktie gewährt eine Stimme bei der Hauptversammlung. Damit können Aktionäre über zentrale Fragen der Unternehmensführung mitentscheiden, etwa über die Besetzung des Aufsichtsrats oder strategische Ausrichtungen.
B Aktien weichen hiervon ab. In manchen Fällen besitzen sie ein Vielfaches an Stimmrecht im Vergleich zu A Aktien – zum Beispiel zehn Stimmen pro Aktie. In anderen Fällen wiederum sind sie stimmrechtslos. Unternehmen nutzen diese Struktur, um bestimmten Gruppen (z. B. Gründern) mehr Kontrolle zu geben, auch wenn sie einen geringeren Anteil am Kapital halten.
A Aktien sind oft mit einem bevorzugten Dividendenanspruch ausgestattet. Das bedeutet, dass Inhaber dieser Aktien vorrangig oder in höherer Höhe an den Gewinnen beteiligt werden, sofern eine Dividende ausgeschüttet wird.
B Aktien haben dagegen häufig keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Dividenden. Das kann vor allem bei Unternehmen der Fall sein, die mit dieser Struktur gezielt die Kontrolle durch bestimmte Anteilseigner sichern wollen, ohne dabei das Unternehmen mit hohen Ausschüttungen zu belasten.
A Aktien richten sich in erster Linie an externe Investoren, also an Privatanleger oder institutionelle Anleger wie Fonds und Versicherungen. Sie dienen dazu, Kapital über den öffentlichen Markt aufzunehmen.
B Aktien werden typischerweise intern gehalten. Dazu zählen Unternehmensgründer, leitende Angestellte oder strategische Partner. Die Ausgabe solcher Aktien dient in vielen Fällen der langfristigen Sicherung der Unternehmensführung und kann Einflussnahmen von außen begrenzen.
Beim Kauf von A Aktien können einmalige Kosten anfallen, etwa ein Ausgabeaufschlag oder Transaktionsgebühren, wenn der Erwerb über einen Broker oder eine Bank erfolgt. Diese Kosten sind meist einmalig und hängen von der Art des Vertriebs und der Plattform ab.
B Aktien hingegen verursachen teilweise höhere laufende Kosten, beispielsweise durch Verwaltungsgebühren, wenn sie im Rahmen bestimmter Beteiligungsmodelle oder Sonderfonds gehalten werden. In der Praxis betrifft das aber meist institutionelle oder unternehmensnahe Investoren, weniger den typischen Privatanleger.
Stammaktien (auch als Common Shares bezeichnet) sind die am weitesten verbreitete Aktienform. Sie repräsentieren einen bestimmten Anteil am Grundkapital eines Unternehmens und verleihen dem Inhaber sowohl Vermögensrechte als auch Mitspracherechte. Wer Stammaktien besitzt, ist formal gesehen Miteigentümer des Unternehmens und hat das Recht, an dessen Entwicklung - wirtschaftlich wie strukturell - teilzunehmen.
Sie verbriefen den Anteil am Grundkapital eines Unternehmens und gewähren typischerweise:
In vielen Fällen sind die A Aktien die Stammaktien, doch nicht jedes Unternehmen folgt diesem Modell. Es lohnt sich daher, die jeweilige Klassifizierung im Detail zu prüfen.
Die Aufteilung in A und B Aktien ermöglicht es Unternehmen, Kapital von außen aufzunehmen, ohne gleichzeitig die Kontrolle über das Unternehmen vollständig abzugeben. Häufig behalten Gründer und Führungskräfte B Aktien mit höheren Stimmrechten, während die breitere Öffentlichkeit A Aktien erwerben kann, die ebenfalls Rechte, aber weniger Einfluss bieten.
Diese Struktur ist besonders bei wachstumsstarken Unternehmen oder Konzernen mit starkem Gründereinfluss verbreitet.
Wer in A oder B Aktien investieren möchte, sollte vor dem Kauf auf folgende Punkte achten:
Ein sorgfältiger Blick in den Verkaufsprospekt oder die Investor-Relations-Unterlagen eines Unternehmens gibt Aufschluss über die jeweiligen Rechte und Pflichten.
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