Besteuerung an der Börse
Transaktionskosten sind ein unvermeidlicher Bestandteil jeder Geldanlage und wirken sich direkt auf deine Rendite aus. Besonders wichtig ist die Frage: Sind Transaktionskosten steuerlich absetzbar? Genau das beschäftigt viele Anleger, denn mit der richtigen Angabe in der Steuererklärung lassen sich Kosten oft steuermindernd geltend machen.
In diesem Artikel erfährst du, was Transaktionskosten sind, wie sie steuerlich behandelt werden, welche speziellen Regelungen für unterschiedliche Anlageformen gelten und wie du Transaktionskosten korrekt in deiner Steuererklärung angibst.
Transaktionskosten fallen bei jedem Kauf und Verkauf von Wertpapieren an (z. B. Ordergebühren, Depotkosten, Steuern).
Steuerlich absetzbar sind vor allem Brokerage-Gebühren, Depot- und Verwaltungsgebühren sowie Finanztransaktionssteuern.
Nicht absetzbar sind Wechselkursgebühren und private Beratungskosten.
Unterschiede nach Anlageform: Bei Aktien, Anleihen und Derivaten können Kosten abgezogen werden, bei Fonds & ETFs sind Verwaltungskosten oft schon im Kurs enthalten.
Steuererklärung: Abzugsfähige Kosten gehören in die Anlage KAP, Nachweise sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Sparer-Pauschbetrag: 801 € (1.602 € für Ehepaare) bleiben steuerfrei, erst darüber hinaus wirken absetzbare Kosten steuermindernd.
Transaktionskosten sind alle Gebühren und Kosten, die beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren entstehen. Sie mindern die Rendite und unterscheiden sich je nach Broker und Anlageform. Typische Transaktionskosten sind:
In Deutschland können Transaktionskosten steuerlich absetzbar sein, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen stehen. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Durch die richtige Angabe in der Steuererklärung lassen sich Transaktionskosten steuermindernd berücksichtigen.
Die folgenden Transaktionskosten können in der Regel steuermindernd geltend gemacht werden:
Welche Kosten nicht absetzbar sind:
👉 Wichtig: Gewerbliche Trader können teilweise zusätzliche Kostenarten absetzen, die für Privatanleger nicht gelten. Hier lohnt sich der Blick auf die individuelle Situation oder die Beratung durch einen Steuerexperten.
Für Aktien gilt: Transaktionskosten sind steuerlich absetzbar und mindern die steuerpflichtigen Kapitalerträge. Dazu zählen vor allem Ordergebühren (Brokerage) sowie weitere direkte Kosten für die Abwicklung der Transaktion.
Auch bei Anleihen können die Transaktionskosten steuermindernd berücksichtigt werden. Typisch sind hier die Gebühren für Erwerb und Veräußerung, die ähnlich wie bei Aktien behandelt werden.
Bei Investmentfonds und ETFs gilt eine Besonderheit:
Bei Derivaten wie Optionen, Futures oder CFDs können die anfallenden Transaktionskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind sowohl die Ordergebühren als auch Abwicklungsgebühren, die speziell für Derivatgeschäfte anfallen.
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In den folgenden Schritten zeigen wir, wie du Transaktionsgebühren steuerlich absetzen kannst - inklusive Beispielrechnung.
Damit Transaktionskosten steuerlich absetzbar sind, müssen sie sorgfältig dokumentiert werden. Wichtige Nachweise sind:
👉 Tipp: Lege alle Unterlagen digital ab, damit du sie im Zweifel schnell ans Finanzamt übermitteln kannst.
So gibst du Transaktionskosten korrekt in der Steuererklärung an:
Angenommen, du hattest im Steuerjahr folgende Transaktionskosten:
👉 Gesamt: 280 € abzugsfähige Transaktionskosten
Trägst du diese in der Anlage KAP ein, reduzieren sie deine steuerpflichtigen Kapitalerträge. Bei einem Steuersatz von 25 % Abgeltungsteuer ergibt das eine Steuerersparnis von 70 €.
Wer seine Transaktionskosten steuerlich absetzen möchte, profitiert stark von einem Broker mit deutscher Steuerbescheinigung. Diese stellen automatisch alle relevanten Unterlagen für die Steuererklärung bereit - inklusive Angaben zu Transaktionskosten, Kapitalerträgen und gezahlten Steuern.
👉 Vorteile:
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Viele Anleger machen beim Absetzen von Transaktionskosten immer wieder ähnliche Fehler:
So stellst du sicher, dass deine Transaktionskosten steuerlich anerkannt werden:
Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung), der ohne Nachweis von Werbungskosten abgezogen werden kann. Transaktionskosten, die diesen Betrag übersteigen, können zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden.
Da die steuerliche Behandlung von Transaktionskosten komplex sein kann, ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Ein Experte kann dir helfen, alle abzugsfähigen Kosten korrekt zu erfassen und mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Überprüfe regelmäßig deine Transaktionen und die damit verbundenen Kosten, um sicherzustellen, dass du alle abzugsfähigen Kosten in deiner Steuererklärung berücksichtigst. Eine sorgfältige Buchführung kann dir dabei helfen, keine Kosten zu übersehen.
Die Berücksichtigung von Transaktionskosten in der Steuererklärung ist ein wichtiger Hebel, um deine Steuerlast zu senken und die Netto-Rendite deiner Investments zu erhöhen. Entscheidend ist, dass du alle relevanten Kostenarten - von Ordergebühren über Depotkosten bis hin zu Finanztransaktionssteuern - korrekt dokumentierst und in der Anlage KAP angibst.
Um keine Vorteile zu verpassen, lohnt es sich, die Unterlagen regelmäßig zu prüfen und bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuzuziehen. So stellst du sicher, dass du alle abzugsfähigen Kosten optimal nutzt.
👉 Empfehlung: Wähle einen regulierten Broker mit deutscher Steuerbescheinigung, damit deine Transaktionskosten automatisch erfasst werden und du deine Steuererklärung einfacher erledigen kannst.
Haftungsausschluss: