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Cashback und Steuern: Das Wichtigste auf einen Blick

Cashback-Programme bieten Rückzahlungen bei Einkäufen. Privat steuerfrei, geschäftlich als Einnahme zu versteuern. Unterschiede je nach Cashback-Art beachten.
Cashback und Steuern: Alles, was du wissen musst

Cashback-Programme erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie Verbrauchern die Möglichkeit bieten, einen Teil ihrer Ausgaben bei Einkäufen oder Vertragsabschlüssen zurückzuerhalten. Doch was muss mit Blick auf eventuelle Cashback Steuern berücksichtigt werden?

Was ist Cashback?

  • Direktes Cashback: Ein fester Prozentsatz oder ein bestimmter Betrag wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
  • Punktebasierte Systeme: Sammeln Sie Punkte, die später in Geld oder Prämien umgewandelt werden können.
  • Empfehlungsboni: Cashback, das für die Empfehlung von Produkten oder Dienstleistungen gezahlt wird.
  • Krypto-Cashback: Rückvergütungen in Form von Kryptowährungen durch spezielle Kreditkarten.

Cashback Steuern für Privatpersonen

Preisnachlässe und Rabatte

  • Solche Vergünstigungen mindern den Kaufpreis des Produkts oder der Dienstleistung.
  • Es handelt sich nicht um steuerpflichtige Einnahmen.
  • Eine Angabe in der Steuererklärung ist daher nicht erforderlich.

Empfehlungsprämien und Vertragsabschlüsse

  • Freigrenze: Bis zu einem Betrag von 256 Euro pro Jahr bleiben solche Einkünfte steuerfrei.
  • Steuerpflicht: Übersteigt der Gesamtbetrag aller Prämien diese Freigrenze, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Cashback Steuern im geschäftlichen Kontext

Betriebliche Einnahmen

  • Erhalten Sie Cashback für betriebliche Einkäufe, ist dieses als Betriebseinnahme zu verbuchen.
  • Das Finanzamt betrachtet Cashback in diesem Fall als einen Vorteil, der den Gewinn erhöht.

Reduzierung der Betriebsausgaben

  • Der erhaltene Betrag mindert die abzugsfähigen Betriebsausgaben.
  • Kaufen Sie etwa Büromaterial für 1.000 Euro und erhalten 100 Euro Cashback, können Sie lediglich 900 Euro als Betriebsausgabe geltend machen.

Dokumentation

  • Führen Sie genaue Aufzeichnungen über erhaltenes Cashback und entsprechende Transaktionen.
  • Dies erleichtert die steuerliche Erfassung und vermeidet Unstimmigkeiten bei Prüfungen.

Vorsteuerabzug

  • Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, reduziert das Cashback den Vorsteuerbetrag.

Cashback in Form von Kryptowährungen

Bewertung der Kryptowährung

  • Der Wert des erhaltenen Krypto-Cashbacks muss in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts angegeben werden.
  • Der Kurswert kann für die steuerliche Bewertung entscheidend sein.

Steuerliche Behandlung

  • In einigen Fällen wird Krypto-Cashback als sonstige Einkünfte eingestuft.
  • Wird die Kryptowährung später verkauft, können zusätzliche Steuerpflichten (z. B. Spekulationsgewinne) entstehen.

Aufzeichnung

  • Führen Sie penible Belege über den Erhalt und die Nutzung von Krypto-Cashback.
  • Eine klare Dokumentation hilft, steuerliche Risiken zu minimieren.
  • Social Trading und Copy Trading
  • Aktien, ETFs, Kryptowährungen und Derivate
  • Benutzerfreundliche Plattform und Demokonto
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Besondere Fallen bei Cashback Steuern

  • Verdeckte Einnahmen: Werden Rückvergütungen nicht korrekt erfasst, können bei einer Steuerprüfung Nachforderungen entstehen.
  • Verkettete Geschäftsmodelle: Bei komplexen Cashback-Systemen können steuerliche Regelungen schwer durchschaubar sein. Hier ist die Unterstützung durch einen Steuerberater unvermeidbar.
  • Grenzüberschreitender Handel: Cashback von ausländischen Unternehmen kann zusätzliche steuerliche Herausforderungen mit sich bringen.

Fazit: Bewertung von Cashback Steuern erfordert Sorgfalt

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