ETF
Ab 2025 tritt eine bedeutende Änderung in der deutschen Steuerlandschaft in Kraft: die Erweiterung der Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentvermögen wie ETFs und Fonds. Diese Anpassung betrifft insbesondere Anleger, die planen, Deutschland dauerhaft zu verlassen.
Was bedeutet das konkret?
Was Sie als ETF-Investor darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentvermögen ausgeweitet. Dies bedeutet, dass auch ETFs und Fondsanteile im Privatvermögen künftig der Wegzugsbesteuerung unterliegen können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die sogenannte Wegzugsbesteuerung greift immer dann, wenn jemand mit einer größeren Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft – also z. B. an einer GmbH oder AG – seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Schon eine Beteiligung von mindestens 1% am Unternehmen reicht aus, damit diese Regelung Anwendung findet. Bisher waren Anteile an Investmentfonds, wie ETFs, hiervon ausgenommen.
Das Besondere an der Wegzugbesteueerung von ETFs: Auch wenn die Anteile nicht verkauft wurden, muss der in Deutschland entstandene Wertzuwachs versteuert werden. Es wird also so getan, als hätte ein Verkauf stattgefunden – mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Die Wegzugsbesteuerung für Investmentfondsanteile wird relevant, wenn folgende Schwellenwerte überschritten werden:
Bei Spezial-Investmentfonds gelten diese Schwellenwerte generell als überschritten.
Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen wird ein fiktiver Verkaufsgewinn ermittelt:
Angenommen, eine Person möchte aus Deutschland wegziehen und hat Anteile an einem ETF, dessen Wert beim Wegzugstag bei 700.000 Euro liegt. Sie hatte die Anteile vor Jahren für 500.000 Euro gekauft, was einen fiktiven Veräußungsgewinn von 200.000 Euro ergibt. Die Person muss nun den Gewinn versteuern, auch wenn die Anteile nicht verkauft wurden.
Auf den fiktiven Gewinn von 200.000 Euro wird zunächst die Abgeltungsteuer von 25% erhoben.
Auf die Abgeltungsteuer von 50.000 Euro kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5%:
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland entweder 8% oder 9% der Abgeltungsteuer. Angenommen, die Person lebt in einem Bundesland mit 8% Kirchensteuer:
Die Gesamtsteuerlast setzt sich aus der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer zusammen:
Der effektive Steuersatz ist der Prozentsatz der Steuer im Verhältnis zum fiktiven Gewinn von 200.000 Euro.
Ja, durch frühzeitige Übertragung von Fondsanteilen auf nahe Angehörige können steuerliche Vorteile genutzt werden. Hierbei gelten jedoch bestimmte Freibeträge und Steuersätze, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Es ist wichtig, solche Transaktionen rechtzeitig und korrekt zu planen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Bis 75.000 € | 7% | ||
Bis 300.000 € | 11% | ||
Bis 600.000 € | 15% | ||
Bis 6.000.000 € | 19% | ||
Bis 13.000.000 € | 23% | ||
Bis 26.000.000 € | 27% | ||
Über 26.000.000 € | 30% |
Steuerpflichtiger Betrag | Steuersatz (Steuerklasse I) |
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Bis 75.000 € | 7% |
Bis 300.000 € | 11% |
Bis 600.000 € | 15% |
Bis 6.000.000 € | 19% |
Bis 13.000.000 € | 23% |
Bis 26.000.000 € | 27% |
Über 26.000.000 € | 30% |
Viele Finanzexperten sehen die Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf ETFs nicht als Einzelfall – sondern eher als Teil eines größeren Trends: der zunehmenden Besteuerung von Kapital, insbesondere bei internationaler Mobilität. Die politische Stoßrichtung ist klar: Steuervermeidung und Kapitalflucht sollen erschwert werden.
Schon jetzt warnen einige Fachleute, dass die neue Regelung erst der Anfang sein könnte:
In einem internationalen Vergleich zeigt sich: Viele Länder verschärfen gerade ihre Regeln für Kapitalerträge, Stiftungen, Trusts und Wegzüge. Deutschland zieht mit der Ausweitung ab 2025 nur nach.
Für Anleger bedeutet das: Vorausschauende Planung wird wichtiger denn je. Wer heute schon über einen Wohnsitzwechsel oder Vermögensverlagerung ins Ausland nachdenkt, sollte rechtzeitig handeln – und sich nicht auf den Status quo verlassen.
Die bevorstehende Ausweitung der Wegzugsbesteuerung ab 2025 ist mehr als nur eine technische Gesetzesänderung – sie ist ein deutliches Signal dafür, dass Kapitalmobilität zunehmend stärker reglementiert wird. Besonders für Anleger mit größeren ETF- oder Fondsbeständen und der Überlegung, irgendwann ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, wird die steuerliche Planung ab sofort zur unverzichtbaren Aufgabe.
Denn: Wer sich zu spät mit der neuen Regelung beschäftigt, riskiert hohe fiktive Steuerzahlungen, ohne dass es zu einem tatsächlichen Verkauf gekommen ist. Solche Szenarien können die persönliche Vermögensstruktur, aber auch langfristige Lebensentscheidungen erheblich beeinflussen – etwa den Ruhestand im Ausland oder die Rückkehr in ein Herkunftsland.
Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Frühzeitige Vorbereitung schafft Klarheit und Handlungsspielraum. Wer seine Investments jetzt strategisch überprüft, mögliche Schwellenwerte im Auge behält und gegebenenfalls rechtzeitig professionellen Rat einholt, kann sich und sein Vermögen gut aufstellen – sowohl steuerlich als auch finanziell.
Gerade in einer Zeit, in der politische Ideen wie Sozialabgaben auf Kapitalerträge zusätzlich für Unsicherheit sorgen, lohnt es sich, das eigene Portfolio nicht nur nach Rendite, sondern auch nach steuerlicher Effizienz und Zukunftsfestigkeit zu analysieren.