Depotgebühren steuerlich absetzbar? So funktionieren Depotkosten in der Steuererklärung

Depotgebühren steuerlich absetzbar? Für Privatanleger lautet die Antwort seit 2009 fast immer: nein. Depotkosten sind durch den Sparer-Pauschbetrag abgegolten. Was steuerlich trotzdem „wirkt“, sind Transaktionskosten beim Kauf/Verkauf – sie reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn automatisch über die Abrechnung. Hier bekommst du die klare Einordnung (inkl. Ausnahmen wie All-in-Fee) – ohne ELSTER-Irrgarten.
Depotgebühren steuerlich absetzbar

Viele suchen nach „Depotkosten steuerlich absetzbar“, weil sie Depotführungsgebühren, Servicekosten oder Vermögensverwaltungsgebühren zahlen und in der Steuererklärung ein Feld dafür erwarten. Das Feld gibt es in der Regel nicht – und das ist Absicht. Für Privatanleger sind Depotgebühren seit Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten „frei absetzbar“. Stattdessen greift der Sparer-Pauschbetrag.

Wenn du zuerst verstehen willst, wie Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und „steuereinfach“ zusammenhängen (und welche Broker das praktisch abnehmen), ist der beste Einstieg unser Guide.

Kurzantwort

Depotgebühren/Depotkosten sind für Privatanleger in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als durch den Sparer-Pauschbetrag abgegolten.

Steuerlich relevant sind stattdessen vor allem Transaktionskosten beim Kauf/Verkauf (sie mindern den Gewinn) – und als Sonderfall ein begrenzter Transaktionskostenanteil bei bestimmten All-in-Fees.

Was zählt als Depotkosten?

Mit „Depotkosten“ sind meist Depotführungsgebühren, Serviceentgelte, Vermögensverwaltungsgebühren oder Plattformkosten gemeint. „Absetzbar“ würde steuerlich bedeuten: als Werbungskosten direkt vom steuerpflichtigen Kapitalertrag abziehen. Genau das ist im Privatvermögen (Privatanleger) seit 2009 im Regelfall ausgeschlossen – der Gesetzgeber hat stattdessen eine Pauschale eingeführt.

Das führt zu zwei typischen Fehlannahmen. Erstens: „Wenn ich viel trade, müsste ich mehr absetzen können.“ Nein – hohe tatsächliche Kosten ändern die Systemlogik nicht. Zweitens: „Dann kann ich wenigstens in der Anlage KAP irgendwas eintragen.“ Auch hier gilt: KAP ist meistens nicht die Lösung für Depotgebühren, sondern für andere Themen (z. B. Steuer zurückholen, Verlustverrechnung, ausländische Erträge).

Warum Depotgebühren für Privatanleger nicht absetzbar sind

Weil bei Kapitalerträgen die tatsächlichen Werbungskosten grundsätzlich nicht abgezogen werden, sondern durch den Sparer-Pauschbetrag pauschal „mitabgedeckt“ sind (1.000 € / 2.000 €). Das ist die Kernlogik.

Wenn du das praktisch nutzen willst (statt dich über „nicht absetzbar“ zu ärgern), ist der größte Hebel fast immer: Freistellungsauftrag sauber setzen und verstehen, wann Anlage KAP sinnvoll ist. Genau dafür ist unser Kapitalertragsteuer-Guide gemacht.

Was du stattdessen tun kannst

Erstens: Prüfe, ob du den Sparer-Pauschbetrag optimal nutzt (Freistellungsauftrag).

Zweitens: Minimiere Steuerfehler, indem du ein Setup wählst, das die Abgeltungsteuer automatisch sauber abwickelt. Wer steuereinfach unterwegs ist, spart sich in der Praxis die meiste Arbeit.

Wie das konkret aussieht, zeigen wir unaufgeregt an Beispielen: Trade Republic (Steuern) und Trading 212 (Steuern). Für den Gesamtüberblick bleibt der zentrale Knotenpunkt: Kapitalertragsteuer in Deutschland.

Wichtiger Unterschied: Depotgebühren sind nicht absetzbar – Transaktionskosten wirken trotzdem

Depotgebühren (Depotführung/Verwaltung) sind das eine. Transaktionskosten beim konkreten Kauf/Verkauf (Ordergebühr, Börsenspesen, weiterberechnete Spesen) sind etwas anderes: Diese Kosten mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn, weil sie in die Gewinnermittlung gehören.

Depotkosten/DepotgebührenDepotführung, Servicefee, Verwaltungnicht separat absetzbar (Pauschbetrag)
TransaktionskostenOrdergebühr, Börsenentgelt, Spesenmindern den Gewinn über Anschaffungsnebenkosten/Veräußerungskosten

💡 Mini Beispiel

Du kaufst für 1.000 € + 5 € Gebühr, verkaufst für 1.300 € – 5 € Gebühr.

Gewinn = 1.300 – 5 – (1.000 + 5) = 290 € anstatt 300€

Sonderfall, der sich wirklich lohnen kann

Wenn du eine Vermögensverwaltung/Robo nutzt und eine All-in-Fee zahlst, ist die Verwaltungsgebühr an sich nicht „einfach absetzbar“. Es gibt aber einen Sondermechanismus: Ein Transaktionskostenanteil innerhalb der All-in-Fee kann unter Bedingungen pauschal berücksichtigt werden – typischerweise begrenzt (und nur, wenn ein nachvollziehbarer Anteil/Schlüssel existiert). Genau hier machen viele Ratgeber es zu einfach („alles absetzen“) oder zu kompliziert (Gesetzestext ohne Praxis).

Wenn du in diesem Fall bist, ist die wichtigste Praxisregel: Ohne sauberen Ausweis/Schlüssel ist es schwer, das belastbar zu nutzen. Und du solltest vermeiden, denselben Kostenteil doppelt zu berücksichtigen.

Steuereinfach statt Steuerstress: So vermeidest du die meisten Probleme

Wenn du bei Themen wie Depotkosten, Anlage KAP oder Verlustverrechnung immer wieder hängen bleibst, ist die pragmatischste Lösung oft nicht „noch mehr eintragen“, sondern ein steuereinfaches Setup. Dann werden Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und Verlusttöpfe in der Regel automatisch sauber berücksichtigt – und du vermeidest typische Fehler. Z.B. sind Trade Republic und Trading 212 steuereinfache Brokers.

Fazit

Depotgebühren sind für Privatanleger in der Regel nicht steuerlich absetzbar – sie sind durch den Sparer-Pauschbetrag pauschal abgegolten.

Der entscheidende Unterschied: Transaktionskosten beim Kauf/Verkauf wirken trotzdem, weil sie den steuerpflichtigen Gewinn über Anschaffungsnebenkosten bzw. Veräußerungskosten reduzieren.

Wer den Aufwand minimieren will, setzt den Freistellungsauftrag sauber und nutzt möglichst ein steuereinfaches Setup – dann entsteht die meiste Steuerarbeit gar nicht erst.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Haftungsausschluss:

*Kapitalanlagen bergen Risiken. Der Wert Ihrer Anlage kann steigen oder fallen, und Sie erhalten unter Umständen nicht den investierten Betrag zurück. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
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