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Steuern bei Pepperstone: Ein umfassender Leitfaden für Anleger

Erfahre, wie die Besteuerung von Kapitalerträgen bei Pepperstone in Deutschland funktioniert und welche Strategien du anwenden kannst, um deine Steuerlast zu minimieren.
Pepperstone Steuern
Der Beitrag zeigt, wie Gewinne aus dem Handel mit Forex und CFDs bei Pepperstone in Deutschland besteuert werden. Mit der Pepperstone GmbH (BaFin-reguliert) erfolgt die automatische Steuerabführung, der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €) kann direkt berücksichtigt werden. Er erklärt außerdem die Regeln zur Verlustverrechnung, Anlage KAP und Fremdwährungserträgen - kompakt und praxisnah für Trader.

Pepperstone ist eine weltweit bekannte Plattform für den Handel mit Forex, CFDs und anderen Finanzinstrumenten. Viele deutsche Anleger nutzen die Plattform aufgrund der niedrigen Spreads und der schnellen Ausführungsgeschwindigkeit. Doch wie werden die Gewinne und Erträge aus dem Handel auf dieser Plattform in Deutschland besteuert?

In diesem Artikel wirst du lernen, wie die Besteuerung von Kapitalerträgen bei Pepperstone in Deutschland funktioniert, welche steuerlichen Regelungen gelten und welche Strategien du anwenden kannst, um deine Steuerlast zu minimieren.

Alles Wichtige im Überblick

Besteuerung25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
Sparer-Pauschbetrag1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung)
VerlustverrechnungVerluste können mit Gewinnen verrechnet werden
DokumentationEigenständige Erfassung der Kapitalerträge notwendig
SteuererklärungAngabe der Kapitalerträge in der Anlage KAP
FreistellungsauftragNutzung des Sparer-Pauschbetrags
NichtveranlagungsbescheinigungFür Personen mit geringen Einkünften
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Besondere Regelungen für CFDs und ForexGewinne und Verluste gesondert verrechnen
SteuerberatungHilfreich bei komplexen Fällen
  • Schnelle Kontoeröffnung.
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Was ist Pepperstone?

Pepperstone ist ein international tätiger Online-Broker, der sich auf den Handel mit Devisen (Forex) und CFDs (Contracts for Difference) spezialisiert hat. Die Plattform bietet Zugang zu einer Vielzahl von Finanzmärkten und ist bekannt für ihre niedrigen Handelskosten und schnellen Ausführungszeiten.

Steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei Pepperstone

Abgeltungsteuer

Kapitalerträge wie Gewinne aus Forex- und CFD-Handel unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Beispiel:

Ein Anleger erzielt einen Gewinn von 5.000 Euro aus dem Handel mit CFDs. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, also 1.250 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer (68,75 Euro) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Gewinn5.000 €
Abgeltungsteuer (25%)5.000 € * 0.251.250 €
Solidaritätszuschlag1.250 € * 0.05568,75 €
Kirchensteuer (8-9%)1.250 € * 0.08 (oder 0.09)100 € (oder 112,50 €)
GesamtsteuerlastAbgeltungsteuer + Soli + Kirchensteuer1.418,75 € (oder 1.431,25 €)
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Sparer-Pauschbetrag

Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.

Wenn du bei der Pepperstone GmbH, der deutschen Niederlassung mit BaFin-Regulierung, handelst, kannst du den Freistellungsauftrag direkt beim Broker einreichen. In diesem Fall wird der Sparer-Pauschbetrag automatisch berücksichtigt und auf deine Kapitalerträge angewendet - so zahlst du auf entsprechende Gewinne keine Abgeltungsteuer.

Falls du hingegen über ein Konto bei einer ausländischen Pepperstone-Einheit (z. B. UK oder Australien) handelst, erfolgt keine automatische Berücksichtigung des Pauschbetrags. In diesem Fall musst du die Erträge vollständig in deiner Steuererklärung angeben - eine direkte Verrechnung des Freibetrags erfolgt nicht.

Beispiel:

Ein Anleger erzielt im Jahr 2025 einen Gewinn von 950 Euro aus CFD-Handel bei der deutschen Pepperstone GmbH und hat dort einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro eingereicht. Der Gewinn bleibt in diesem Fall steuerfrei. Ohne Freistellungsauftrag würde auf den vollen Betrag Abgeltungsteuer fällig.

Verlustverrechnung

Verluste aus dem Handel mit Forex und CFDs können steuerlich berücksichtigt werden - allerdings nur eingeschränkt. Seit der Reform der Verlustverrechnung gelten strikte Regeln zur Kategorisierung von Kapitalanlagen:

  • Verluste aus Termingeschäften (z. B. CFDs und viele Forex-Geschäfte) dürfen nur mit Gewinnen aus derselben Kategorie verrechnet werden.
  • Für andere Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Anleihen) gelten separate Verlustverrechnungstöpfe, sodass eine Verrechnung über Kategorien hinweg nicht möglich ist.
  • Die frühere Deckelung von 20.000 € pro Jahr für Verlustverrechnung aus Termingeschäften wurde seit 2024 aufgehoben.

Wichtig: Eine korrekte Dokumentation aller Transaktionen ist notwendig, da Pepperstone nicht automatisch mit dem deutschen Verlustverrechnungssystem verknüpft ist – es sei denn, du nutzt ein Konto bei Pepperstone GmbH (BaFin-reguliert).

Beispiel:

Ein Anleger erzielt im Jahr 2025:

  • Gewinn aus dem Handel mit CFDs: 4.000 €
  • Verlust aus einem Forex-Geschäft (ebenfalls Termingeschäft): 1.500 €
  • Verlust aus Aktienverkauf: 2.000 €

Verrechenbar ist nur der Verlust aus dem Forex-Geschäft mit dem CFD-Gewinn, also bleibt ein steuerpflichtiger Gewinn von 2.500 €.
Der Aktienverlust ist nicht mit CFD- oder Forex-Gewinnen verrechenbar.

Zinserträge und Swap-Geschäfte

Zinserträge und Swap-Geschäfte unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Diese Erträge müssen in deiner Steuererklärung angegeben werden, da Pepperstone die Steuern nicht automatisch abführt. Seit 2025 gelten Zinserträge aus Fremdwährungskonten als Kapitalerträge und snd somit steuerpflichtig.

Beispiel:

Ein Anleger erhält Zinserträge aus Swap-Geschäften in Höhe von 200 Euro. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, also 50 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer (2,75 Euro) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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Steuererklärung und Meldepflichten

Jahressteuerbescheinigung

Wenn du bei der Pepperstone GmbH (deutsche Niederlassung, BaFin-reguliert) handelst, erhältst du am Jahresende eine steuerlich anerkannte Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Standard. Da die Abgeltungsteuer direkt von Pepperstone abgeführt wird, musst du Kapitalerträge nicht zwingend selbst in deiner Steuererklärung angeben – sofern keine zusätzlichen Korrekturen notwendig sind.

Anlage KAP

Eine Eintragung in die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) der Einkommensteuererklärung ist bei einem Konto bei der Pepperstone GmbH in der Regel nicht erforderlich, da die Steuerpflicht mit Abführung der Abgeltungsteuer abgegolten ist.

Anders verhält es sich, wenn du:

  • bei einer ausländischen Pepperstone-Niederlassung (z. B. UK oder Australien) handelst, oder
  • keine automatische Abführung der Steuer erfolgt ist, oder
  • du Kapitalerträge hast, auf die kein Freistellungsauftrag angewendet wurde.

In diesen Fällen musst du deine Erträge weiterhin eigenständig dokumentieren und in der Anlage KAP angeben.

Beispiel:

Ein Anleger erzielt im Jahr 2025 3.000 € Gewinn mit Pepperstone UK. Da keine Steuer abgeführt wurde, muss er diesen Betrag vollständig in der Anlage KAP angeben.
Ein anderer Anleger handelt über die Pepperstone GmbH und hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 €. Nur Kapitalerträge oberhalb dieses Betrags wären zu deklarieren, falls keine automatische Versteuerung erfolgt ist.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Bei ausländischen Zinserträgen kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Deutschland hat jedoch mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer ermöglichen.

Beispiel:

Ein Anleger erhält Zinserträge aus Großbritannien, auf die eine Quellensteuer von 10 % erhoben wurde. Diese Steuer kann in Deutschland auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden.

Besondere Regelungen für CFDs und Forex

Der Handel mit CFDs und Forex unterliegt besonderen steuerlichen Regelungen. Gewinne aus CFDs und Forex werden wie andere Kapitalerträge besteuert, jedoch können Verluste aus CFDs und Forex nur mit Gewinnen aus anderen CFD- und Forex-Transaktionen verrechnet werden.

Beispiel:

Ein Anleger erzielt einen Gewinn von 2.000 Euro aus dem Handel mit Forex und einen Verlust von 500 Euro aus einer CFD-Transaktion. Der steuerpflichtige Gewinn beträgt 1.500 Euro (2.000 Euro - 500 Euro).

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Besondere Regelungen und Tipps

Freistellungsauftrag

Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, solltest du einen Freistellungsauftrag bei deiner inländischen Bank einreichen. Dies stellt sicher, dass deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei bleiben.

Beispiel:

Ein Anleger reicht einen Freistellungsauftrag über 801 Euro bei seiner Bank ein. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag werden nicht besteuert.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Für Personen mit geringen Einkünften (z.B. Rentner) kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll sein. Diese Bescheinigung bewirkt, dass keine Abgeltungsteuer einbehalten wird, wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Beispiel:

Ein Rentner hat Gesamteinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleibt er von der Abgeltungsteuer befreit.

Nutzung des Verlustverrechnungskontos

Achte darauf, dass Verluste korrekt dokumentiert werden, um diese mit Gewinnen verrechnen zu können. Dies kann deine Steuerlast erheblich senken.

Fazit

Die Besteuerung von Kapitalerträgen bei Pepperstone unterliegt klaren Regelungen. Durch die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags und gegebenenfalls einer Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du deine Steuerlast optimieren und sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Achte darauf, alle relevanten Kapitalerträge korrekt in deiner Steuererklärung anzugeben und bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren.

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