IG Steuern 2026: automatischer Abzug, Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung

IG ist steuereinfach — als IG Europe GmbH mit Sitz in Frankfurt behält der Anbieter die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag automatisch ein und führt sie ab. Ein Freistellungsauftrag bis 1.000 € ist möglich, Verluste laufen in die Verlusttöpfe, und es gibt eine Jahressteuerbescheinigung.
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Inhalt

Bei den IG Steuern gilt für deutsche Anleger eine angenehme Nachricht: IG ist steuereinfach. Weil die IG Europe GmbH ihren Sitz in Frankfurt hat und als inländische auszahlende Stelle unter Aufsicht von BaFin und Bundesbank steht, behält sie die Abgeltungsteuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab — genau wie eine deutsche Direktbank. Diese Steuerübersicht ergänzt die IG Erfahrungen mit Kosten- und Plattformbewertung um den steuerlichen Teil: was IG automatisch erledigt, wie Freistellungsauftrag und Verlusttöpfe funktionieren und wann sich trotzdem ein Blick in die Steuererklärung lohnt.

🧾 Steuereinfach?Ja — IG Europe GmbH (Frankfurt) führt die Abgeltungsteuer automatisch ab
📊 Steuersatz25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag (≈ 26,375 %) + ggf. Kirchensteuer
⚙️ Automatischer AbzugJa, bei jedem steuerpflichtigen Gewinn — kein eigenes Tätigwerden nötig
🆓 FreistellungsauftragMöglich — bis 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) steuerfrei
⚙️ CFDs / Knock-Outs / OptionenTermingeschäfte nach § 20 EStG — Verluste im allgemeinen Verlusttopf
➖ VerlusttöpfeAktien-Verlusttopf · Verlusttopf Sonstige · Verlusttopf Quellensteuer
📉 20.000-€-Grenze TermingeschäfteAbgeschafft (2024 + alle offenen Fälle); IG-Abzug setzt das seit 01.01.2026 um
📄 JahressteuerbescheinigungJa — automatisch per E-Mail innerhalb der gesetzlichen Frist
🧾 VerlustbescheinigungAuf Antrag bis 15.12. (E-Mail an IG) — in die Jahressteuerbescheinigung integriert
🏛️ Anbieter / StatusIG Europe GmbH, Frankfurt — BaFin & Bundesbank, inländische auszahlende Stelle

Ist IG steuereinfach? Ja — der automatische Steuerabzug

Die wichtigste Information zuerst: IG ist für deutsche Anleger steuereinfach. Die IG Europe GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, ist von BaFin und Bundesbank reguliert und gilt steuerlich als inländische auszahlende Stelle. Das bedeutet, dass IG bei jedem steuerpflichtigen Gewinn die Kapitalertragsteuer direkt einbehält und an das deutsche Finanzamt abführt — der Anleger muss dafür nichts tun. Anders als bei manchen ausländischen Anbietern aus dem CFD-Broker-Vergleich, bei denen man die Steuer selbst erklären muss, nimmt IG den Abzug automatisch vor.

Erkennbar ist dieser Status auch an den Dokumenten, die nur eine inländische Stelle ausstellt: IG erstellt eine Jahressteuerbescheinigung, führt Verlustverrechnungstöpfe und gibt auf Wunsch eine Verlustbescheinigung aus. Damit steht IG steuerlich auf einer Stufe mit den inländischen Depots aus dem Online-Broker-Vergleich, die den Steuerabzug ebenfalls automatisch erledigen. Für die meisten Anleger ist die Steuerfrage bei IG damit im Standardfall erledigt, ohne dass eine Anlage KAP nötig wäre.

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer

Auf realisierte Gewinne fällt die Abgeltungsteuer von 25 % an, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — zusammen rund 26,375 %, mit Kirchensteuer etwas mehr. Wichtig ist die Abgrenzung: Auf Lohn- und Einkommensteuer wurde der Soli für die meisten abgeschafft, auf die Abgeltungsteuer von Kapitalerträgen fällt er jedoch weiterhin in voller Höhe an. IG berücksichtigt diese Bestandteile beim automatischen Abzug; die Kirchensteuer wird über den automatischen Abruf des Kirchensteuermerkmals beim Bundeszentralamt für Steuern einbezogen.

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, lässt sich über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung nachträglich der niedrigere Satz beantragen — das Finanzamt erstattet dann die zu viel einbehaltene Steuer. Das lohnt vor allem bei geringem Gesamteinkommen und ist einer der wenigen Fälle, in denen sich trotz des automatischen Abzugs eine freiwillige Erklärung auszahlt.

Freistellungsauftrag bei IG: 1.000 € steuerfrei

Jedem Anleger steht ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zu (2.000 € bei Zusammenveranlagung), bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Da IG den Steuerabzug im Inland vornimmt, kann man bei IG einen Freistellungsauftrag einrichten: Bis zur freigestellten Höhe behält IG dann keine Abgeltungsteuer ein, sodass der Pauschbetrag direkt genutzt wird und keine Erstattung über die Steuererklärung nötig ist.

Wer mehrere Depots nutzt, sollte den Pauschbetrag aufteilen — die Summe aller Freistellungsaufträge über alle Banken hinweg darf 1.000 € nicht überschreiten. Es bietet sich an, IG nur den Teil des Pauschbetrags zuzuweisen, der zu den dort erwarteten Erträgen passt, und den Rest auf andere Depots zu verteilen, damit der Freibetrag insgesamt vollständig ausgeschöpft wird.

Verlustverrechnung und die abgeschaffte 20.000-Euro-Grenze

IG führt die gesetzlich vorgeschriebenen Verlustverrechnungstöpfe: den Aktien-Verlusttopf, den Verlusttopf für sonstige Verluste und den Verlusttopf Quellensteuer. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden; Verluste aus CFDs, Knock-Outs, Optionen und anderen Termingeschäften laufen dagegen in den allgemeinen Verlusttopf „Sonstige“ und mindern dort die übrigen Kapitalerträge. Diese Verrechnung nimmt IG automatisch vor, sodass die Steuer immer nur auf den verbleibenden Nettoertrag einbehalten wird.

Hier wirkt zudem die wichtigste Gesetzesänderung der letzten Jahre. Bis einschließlich 2023 durften Verluste aus Termingeschäften nur bis zu 20.000 € pro Jahr und ausschließlich mit Termingeschäftsgewinnen verrechnet werden. Der Gesetzgeber hat diese Beschränkung Ende 2024 rückwirkend aufgehoben — sie gilt für 2024 und alle offenen Fälle nicht mehr, und Banken setzen die Aufhebung im Steuerabzug seit dem 1. Januar 2026 um. Verluste aus CFDs lassen sich seither wieder unbeschränkt mit übrigen Kapitalerträgen verrechnen, wie es § 20 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen vorsieht.

Jahressteuerbescheinigung und Verlustbescheinigung

Weil IG die Steuer automatisch abführt, stellt der Anbieter eine Jahressteuerbescheinigung aus, die alle Erträge, einbehaltenen Steuern und Verlusttöpfe des Jahres zusammenfasst. Sie wird innerhalb der gesetzlichen Frist per E-Mail zugestellt und ist die Grundlage, falls man Erträge doch in der Steuererklärung angeben möchte. Im Standardfall muss man nichts weiter tun — die Bescheinigung dient als Beleg, nicht als Pflichtaufgabe.

Ein wichtiger Sonderfall ist der Wechsel zu einem anderen Broker oder die Verrechnung über mehrere Institute hinweg: Dafür braucht man eine Verlustbescheinigung. Diese muss man bei IG bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres per E-Mail beantragen; sie wird dann in die Jahressteuerbescheinigung integriert. Mit ihr lassen sich die bei IG aufgelaufenen Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegen Gewinne bei anderen Banken verrechnen — ohne den Antrag bleibt der Verlusttopf bei IG stehen und wird nur dort fortgeführt.

Wann sich trotzdem eine Steuererklärung lohnt

Der automatische Abzug nimmt einem die Pflicht zur Erklärung im Regelfall ab, doch in einigen Konstellationen ist die freiwillige Anlage KAP bares Geld wert. Das gilt für die broker­übergreifende Verlustverrechnung mit der Verlustbescheinigung, für die Günstigerprüfung bei niedrigem Steuersatz, für die nachträgliche Geltendmachung eines nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags sowie für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer über das hinaus, was IG bereits automatisch berücksichtigt.

Ob sich daneben Handels- und Depotkosten absetzen lassen, ist eine eigene Frage: Bei der Abgeltungsteuer sind sie grundsätzlich mit dem Pauschbetrag abgegolten; wann Depotgebühren steuerlich absetzbar sind, ist eng begrenzt und betrifft Kapitaleinkünfte nur in Ausnahmefällen. Für die meisten IG-Anleger bleibt es daher beim komfortablen Standard: handeln, und die Steuer läuft im Hintergrund mit.

Fazit

IG ist steuerlich unkompliziert: Als inländische auszahlende Stelle behält die IG Europe GmbH die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli automatisch ein, akzeptiert einen Freistellungsauftrag bis 1.000 €, führt die Verlusttöpfe und stellt eine Jahressteuerbescheinigung aus. Damit steht IG steuerlich auf einer Stufe mit einem deutschen Inlandsdepot — ein klarer Vorteil gegenüber Anbietern, bei denen man jeden Gewinn selbst erklären muss.

Hinzu kommt die abgeschaffte 20.000-Euro-Grenze, die gerade aktiven CFD-Tradern die volle Verlustverrechnung zurückgibt. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob man bei IG steuerlich aufpassen muss, sondern nur, ob einer der wenigen Sonderfälle vorliegt — broker­übergreifende Verluste, Günstigerprüfung oder Quellensteuer —, in denen sich eine freiwillige Steuererklärung zusätzlich lohnt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu IG Europe Steuern