Festgeldanlagen sind eine beliebte Form der sicheren Geldanlage, da sie feste Zinserträge über einen bestimmten Zeitraum bieten. Doch wie werden die Zinserträge aus Festgeld in Deutschland besteuert?
In diesem Artikel wirst du lernen, wie die Besteuerung von Festgeld in Deutschland funktioniert, welche steuerlichen Regelungen gelten und welche Strategien du anwenden kannst, um deine Steuerlast zu minimieren.
Alles Wichtige im Überblick
Thema | Regelung |
---|---|
Besteuerung | 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer |
Sparer-Pauschbetrag | 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) |
Gemeinschaftskonten | Verdoppelung des Sparer-Pauschbetrags |
Dokumentation | Jahressteuerbescheinigung der Bank |
Steuererklärung | Angabe der Zinserträge in der Anlage KAP |
Freistellungsauftrag | Nutzung des Sparer-Pauschbetrags |
Nichtveranlagungsbescheinigung | Für Personen mit geringen Einkünften |
Steuerfreistellung im Ausland | Anrechnung der Quellensteuer nach DBA |
Doppelte Haushaltsführung | Komplexe steuerliche Regelungen bei zwei Wohnsitzen |
Steuerberatung | Hilfreich bei komplexen Fällen |
Was ist Festgeld?
Festgeld ist eine Form der Geldanlage, bei der ein bestimmter Betrag für eine feste Laufzeit zu einem festgelegten Zinssatz angelegt wird. Während der Laufzeit ist das Geld nicht verfügbar, und die Zinsen werden entweder am Ende der Laufzeit oder regelmäßig (z.B. jährlich) gutgeschrieben.
Steuerliche Behandlung von Festgeld in Deutschland
Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die Zinserträge aus Festgeldanlagen werden in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) behandelt
👉🏻Steuerfreie Einkünfte in Deutschland: Was du wissen musst. Diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer.
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Beispiel:
Ein Anleger hat ein Festgeldkonto mit einem Zinssatz von 2 % und erhält nach einem Jahr Zinserträge in Höhe von 200 Euro. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % von 200 Euro, also 50 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer (2,75 Euro) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Steuerart | Berechnung | Betrag |
---|---|---|
Zinsertrag | 200 € | |
Abgeltungsteuer (25%) | 200 € * 0,25 | 50 € |
Solidaritätszuschlag | 50 € * 0,055 | 2,75 € |
Kirchensteuer (8-9%) | 50 € * 0,08 (oder 0,09) | 4 € (oder 4,5 €) |
Gesamtsteuerlast | Abgeltungsteuer + Soli + Kirchensteuer | 56,75 € (oder 57,25 €) |
Sparer-Pauschbetrag
Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung). Zinserträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht werden.
Beispiel:
Ein Anleger erhält Zinserträge von 600 Euro im Jahr. Da dieser Betrag unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt, sind die Zinserträge steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.
Steuerliche Behandlung bei Gemeinschaftskonten
Bei Gemeinschaftskonten (z.B. Ehepartner) wird der Sparer-Pauschbetrag verdoppelt. Zinserträge können bis zu einem Betrag von 1.602 Euro steuerfrei vereinnahmt werden.
Beispiel:
Ein Ehepaar hat ein gemeinsames Festgeldkonto und erhält Zinserträge von 1.500 Euro im Jahr. Da dieser Betrag unter dem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro liegt, sind die Zinserträge steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.
Steuererklärung und Meldepflichten
Jahressteuerbescheinigung
Deine Bank stellt dir am Jahresende eine Steuerbescheinigung aus, die alle relevanten Informationen zu deinen Kapitalerträgen enthält. Diese Bescheinigung ist wichtig für die Erstellung deiner Steuererklärung.
Anlage KAP
Wenn deine Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen oder du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, müssen die Zinserträge in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei sind alle relevanten Zinserträge sowie die einbehaltene Abgeltungsteuer anzugeben.
Beispiel:
Ein Anleger erhält Zinserträge von 1.000 Euro und hat keinen Freistellungsauftrag eingereicht. Diese Zinserträge müssen in der Anlage KAP angegeben werden.
Steuerfreistellung im Ausland
Bei Festgeldanlagen im Ausland können andere steuerliche Regelungen gelten. Einige Länder erheben Quellensteuern auf Zinserträge, die in Deutschland angerechnet werden können. Dies erfordert eine genaue Dokumentation und möglicherweise die Einreichung zusätzlicher Formulare beim Finanzamt.
Beispiel:
Ein Anleger hat ein Festgeldkonto in Frankreich und erhält Zinserträge, auf die eine Quellensteuer von 15 % erhoben wird. Diese Quellensteuer kann in Deutschland angerechnet werden, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Doppelte Haushaltsführung
Falls du aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze hast und daher auch Festgeldkonten an beiden Wohnorten, können die steuerlichen Regelungen zur doppelten Haushaltsführung greifen. Diese sind komplex und erfordern eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten.
Besondere Regelungen und Tipps
Freistellungsauftrag
Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, solltest du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen. Dies stellt sicher, dass deine Zinserträge bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei bleiben.
Beispiel:
Ein Anleger reicht einen Freistellungsauftrag über 801 Euro bei seiner Bank ein. Zinserträge bis zu diesem Betrag werden nicht besteuert.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Für Personen mit geringen Einkünften (z.B. Rentner) kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll sein. Diese Bescheinigung bewirkt, dass die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält, wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
Beispiel:
Ein Rentner hat Gesamteinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleibt er von der Abgeltungsteuer befreit.
Steuerberatung
Die steuerliche Behandlung von Festgeldanlagen kann in bestimmten Fällen komplex sein, insbesondere bei hohen Anlagesummen oder besonderen persönlichen Umständen. Ein Steuerberater kann dir helfen, alle relevanten Regelungen zu verstehen und deine Steuerlast zu optimieren.
Auswirkungen des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer können die Steuerlast auf Zinserträge weiter erhöhen. Die genaue Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern).
Beispiel:
Ein Anleger in Bayern zahlt 8 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer, während ein Anleger in Nordrhein-Westfalen 9 % zahlt.
Fazit
Die Besteuerung von Festgeldanlagen in Deutschland unterliegt klaren Regelungen. Durch die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags und gegebenenfalls einer Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du deine Steuerlast optimieren und sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Achte darauf, alle relevanten Zinserträge korrekt in deiner Steuererklärung anzugeben und bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren.